Nahrungsergänzung im Blick: Mate-Tee


Sinn oder Unsinn?
Nahrungsergänzung im Blick: Mate-Tee
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Mate-Tee – viele kennen ihn nur als neues Trendgetränk . Doch weil den Mate-Blättern viele gesundheitsfördernde Eigenschaften nachgesagt werden, gibt es sie auch in Kapsel- oder Pulverform zu kaufen. Was sagt die Wissenschaft zu den versprochenen Effekten?

Viele Vermutungen – wenig Beweise

Grundlage für den Tee sind die kleinen grünen Blättern des Mate-Baums. Seine Geschichte ist viel älter als oft vermutet. In Südamerika und Europa wurde er schon vor dem 18. Jahrhundert als Medizin und sogar als bewusstseinserweiternde Droge eingesetzt. Die belebende Wirkung des Tees lässt sich leicht erklären: verantwortlich ist dafür ist sein hoher Koffein-Gehalt. Er enthält sogar fast doppelt so viel Koffein wie Kaffee. Da Koffein harntreibend ist, wurde Mate-Tee als Heilmittel bei Blasenentzündungen getrunken – doch der Effekt ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Weit über die Wirkung von Koffein hinaus gehen die aktuellen Heilversprechen: Er soll vor Entzündungen, Krebs oder Übergewicht schützen. Doch auch hier fehlen bisher aussagekräftige Studien.

Mit Vorsicht genießen

In den letzten Jahren häufen sich allerdings Hinweise auf einen krebsfördernden Effekt des Mate-Tees. Vor allem die Speiseröhre und die Mundhöhle sollen betroffen sein. Allerdings ist noch nicht vollständig geklärt, wie der Krebs entsteht. Eine Vermutung ist, dass polyzyklische Kohlenwasserstoffe für diesen Effekt verantwortlich sind. Diese entstehen beim Rösten des Mate-Tees und sind in sehr hohen Konzentrationen in den fertigen Blättern enthalten. Eine andere Erklärung liefert die heiße Trinktemperatur des Getränks, die - ähnlich wie bei Kaffee oder Tee - die Schleimhaut schädigt. Um das zu vermeiden reicht es schon, den Tee abkühlen zu lassen und lauwarm statt heiß zu trinken.

Schwangere, Stillende oder Kinder sollten sich besonders des hohen Koffeingehaltes im Tee bewusst sein und deshalb Mate-Produkte mit Vorsicht genießen.

Mehr Informationen über Mate erhalten Sie in der Kategorie „Nahrungsergänzungsmittel“.

Quellen: Winkler et al. 2014, Verbraucherzentrale, Ökotest, Okaru et al. 2018

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